Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

8 | Kommunikation und Medien 111 8.3 | Leichte Sprache Für viele Menschen in unserer Gesellschaft ist das „normale“ geschriebene oder gesprochene Wort eine Barriere wie Treppen für Menschen im Rollstuhl, da sie „normale“ Texte nicht oder nur bedingt verstehen. Die sogenannte Leichte Sprache trägt zu einem besseren Verständnis bei. Sie ist eine Sprache in sehr einfachem Deutsch und dient grundsätzlich allen Menschen, nicht nur Menschen mit Lernbeeinträchtigung, sondern auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen und ungeübten Lesern. Inzwischen gibt es auf einigen Internetseiten bereits Übersetzungen in Leichte Sprache. So können zum Beispiel die Informationen auf der Homepage des Landschaftsverbandes Rheinland durch das Anklicken eines Symbols in Leichte Sprache übersetzt werden (www.lvr.de). Direkt zu Informationen des Landschaftsverbandes in Leichter Sprache kommt man unter www.leichtesprache.lvr.de Unter www.einfach-teilhaben.de stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ebenfalls Informationen in Leichter Sprache zu unterschiedlichen Themen zur Verfügung. Der Rhein-Sieg-Kreis hat Broschüren zu nachfolgend aufgeführten Themen in Leichte Sprache übersetzt: • Was macht die Kreisverwaltung? • Rhein-Sieg-Kreis – Auf einen Blick • Informationen zur Frühförderung • Informationen zum Wohn- und Teilhabegesetz (Heimaufsicht) • Sicher zur Schule • Radfahrer im Straßenverkehr • Wegweiser für Menschen mit Behinderung • Geschäftsordnung des Inklusions-Fachbeirats Auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises können die Broschüren heruntergeladen werden. www.rhein-sieg-kreis.de Tipp Falls Sie einen Bescheid einer Behörde nicht verstehen, scheuen Sie sich nicht, bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder beim zuständigen Sachbearbeiter nachzufragen. Sicherlich wird man Ihre Fragen dort gerne beantworten.

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