Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

112 8.4 | Rundfunkbeitrag Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland (ARD, ZDF, Deutschlandradio) ist ein unabhängiges und zuverlässiges Medium für alle Menschen. Insbesondere für Menschen mit Behinderung, die in ihrem Lebensraum eingeschränkt sind, stellt er eine wichtige Informationsquelle dar. Für den Rundfunkbeitrag gilt die einfache Regel: „Eine Wohnung – ein Beitrag.“ Ob und wie viele Radios, Fernseher oder Computer in einer Wohnung vorhanden sind, spielt somit keine Rolle. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Personen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Einen Anspruch hat folgender Personenkreis: • Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde • Blinde Menschen mit Merkzeichen RF • Dauerhaft sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde • Gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde. Der ermäßigte Rundfunkbeitrag beträgt derzeit monatlich 6,12 Euro (Stand: Mai 2022). Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe haben einen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Auch wer Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) bezieht, kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und Ermäßigung des Rundfunkbeitrags sind unmittelbar zu stellen bei: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Service-Telefon 01806 999 555 10* (*20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen) Antragsvordrucke finden Sie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de

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