Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

5 | Hilfe und Beratung 89 5.14 | Assistenz im Krankenhaus Im November 2022 sind neue Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus in Kraft getreten. Ist ein Mensch mit Behinderung aus medizinischen Gründen bei einer Behandlung im Krankenhaus auf Begleitung angewiesen, steht berufstätigen, gesetzlich krankenversicherten Begleitpersonen zur Kompensation ihres Verdienstausfalls ein Anspruch auf Krankengeld zu. Anspruchsberechtigte Begleitpersonen können die Eltern, andere Angehörige oder Vertrauenspersonen sein. Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßig erzielten Arbeitseinkommens und wird für den gesamten Zeitraum der Mitaufnahme ins Krankenhaus gewährt. Kostenträger ist die zuständige Krankenkasse. Möchte sich der Mensch mit Behinderung lieber von einer vertrauten professionellen Bezugsperson im Krankenhaus begleiten lassen, besteht die Möglichkeit, hierfür unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich hierbei um Leistungen zur Verständigung und Unterstützung im Umgang mit Belastungssituationen. Es ist eine nichtmedizinische Nebenleistung zur stationären Krankenhausbehandlung. Nicht gemeint sind dagegen pflegerische Unterstützungsleistungen wie zum Beispiel Waschen sowie das Anreichen von Nahrung und Flüssigkeit. Dafür bleibt das Krankenhaus zuständig. Kontakt zur Eingliederungshilfe beim Rhein-Sieg-Kreis: Team Fallmanagement Tel. 02241 13-2193, 13-2232, 13-3671, 13-3667 eingliederungshilfe-fallmanagement @rhein-sieg-kreis.de www.rhein-sieg-kreis.de Info Bei der Begleitung von Kindern im Schulalter im Rahmen der Eingliederungshilfe ist der RheinSieg-Kreis Kostenträger. Für Kinder unter 6 Jahren und Erwachsene ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig.

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