Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

26 Nach der schulischen Ausbildung stellt sich für jeden jungen Menschen die Frage nach dem Berufseinstieg. Auch Menschen mit Behinderung stehen grundsätzlich alle Berufs- und Ausbildungswege offen: Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung bestimmen, dass behinderte Menschen ebenso wie Menschen ohne Behinderungen grundsätzlich in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden sollen. Dabei sollen behinderungsbedingte Einschränkungen durch entsprechende Regelungen der zuständigen Stellen für die Durchführung der Ausbildung und der Prüfung ausgeglichen werden und das Erlernen 2.1 | Beratung und Hilfen zur Ausbildung eines Berufes durch verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, wie Zuschüsse, Hilfsmittel und besondere vorbereitende Bildungsmaßnahmen erleichtert werden. In Betracht kommt der Berufs- und Ausbildungseinstieg auf dem Arbeitsmarkt, in einer Integrationsfirma, in einem Berufsbildungs- bzw. Berufsförderungswerk oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Es gibt vielfältige Instrumentarien an Hilfestellungen, finanziellen Förderungen, Darlehen und Beratungsangebote für die betroffenen Menschen und deren potenzielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Für alle Fragen zum Berufseinstieg können Sie sich an folgende Stellen wenden: • Die Bundesagentur für Arbeit (siehe Seite 29) • Die Jugendberufshilfe (siehe Seite 27) • Die jeweiligen Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Kriegsopferfürsorge, öffentliche Jugendhilfe oder Sozialhilfeträger) • Weitere Beratungsstellen wie Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben, Inklusionsamt des LVR (siehe Seite 36) © Jacob Lund | stock.adobe.com

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