Rhein-Sieg-Kreis | Neuauflage 2023

6 | Finanzielle Hilfen / Nachteilsausgleiche 105 6.8 | Hilfsmittel Für Menschen mit Behinderung gibt es bedarfsgerechte Hilfsmittel, die das Leben und den Alltag erheblich erleichtern können. Das Spektrum der Angebote ist groß. Zu Hilfsmitteln gehören Hörhilfen, Sehhilfen, Gehhilfen, Körperersatzstücke (etwa Prothesen) oder auch orthopädische Schuhe. Sind derartige Hilfsmittel erforderlich, um den Betroffenen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch die Kranken- oder Pflegekasse erfolgen. Sofern die Kostenübernahme nicht durch diese vorrangigen Leistungsträger erfolgen kann, kann beim Träger der Eingliederungshilfe ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden. Bei Kindern und Jugendlichen ist der Träger das Kreissozialamt, bei Erwachsenen der Landschaftsverband Rheinland. Wird ein Hilfsmittel unmittelbar, für ein Studium oder eine berufliche Tätigkeit benötigt, kann unter Umständen auch die Arbeitsagentur für die Kosten aufkommen. Welcher Kostenträger für welches Hilfsmittel zuständig ist, lässt sich in Einzelfällen nur schwer erkennen. Daher ist es sinnvoll, sich zunächst mit der Kranken- bzw. Pflegekasse in Verbindung zu setzen. Hier wird beurteilt, ob weitere Leistungsträger infrage kommen. © belahoche | stock.adobe.com

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